Home      Über uns      Kontakt      Impressum      Archiv

Herzlich Willkommen! Sie haben die Seiten des Forum Politik und Geschwisterlichkeit aufgeschlagen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihren Besuch. Klicken Sie sich durch. Wir wünschen Ihnen alles Gute und würden uns freuen, wenn Sie unser Anliegen teilen.

Gibt es einen gerechten Krieg?

Geschichtlicher Überblick nach Wikipedia (Auszug)

Die Lehre vom gerechten Krieg (lateinisch bellum iustum) ist eine in der abendländischen Rechtsgeschichte entwickelte Auffassung, der zufolge ein Krieg oder bewaffneter Konflikt zwischen Kollektiven – meist Staaten – dann und nur dann ethisch und rechtlich legitim ist, wenn er bestimmten Anforderungen genügt: Das Recht zum Krieg (lateinisch ius ad bellum) ist danach einer rechtmäßigen Autorität (nur eine genügt) vorbehalten, die den Krieg aus einem gerechten Grund und mit richtigen Absichten und Zielen führen muss, während das Recht im Krieg (lateinisch ius in bello) die Einhaltung bestimmter Kriegsführungsregeln fordert, darunter die Verhältnismäßigkeit der Mittel und den Schutz von Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen. Auch für die Schlussphase eines Krieges wird ein besonderes Recht angenommen, das Jus post bellum, das sich mit der Beendigung eines bewaffneten Konflikts einschließlich der dazu zu treffenden Vereinbarungen und Reparationen sowie des Wiederaufbaus von Wirtschaft und Gesellschaft befasst.

Der Begriff entstand, nach griechischen Vorläufern, im antiken Rom (v. a. bei Cicero), und wurde seit etwa 420 zu einer detaillierten kirchlichen Theorie entfaltet. Um 1140 wurde diese in das Decretum Gratiani aufgenommen und damit Teil des kanonischen Rechts.

Seit dem späten 16. Jahrhundert entwickelte sich aus dieser Lehre in Abgrenzung dazu das neuzeitliche Kriegsvölkerrecht. Während die klassische Lehre für das Recht zum Krieg zwingend einen „gerechten Grund“ (lateinisch causa iusta) fordert, auf den sich objektiv nur eine der beiden kriegführenden Parteien berufen kann, setzt sich in der Neuzeit die Auffassung durch, dass ein förmlicher Krieg zwischen souveränen Staaten als auf beiden Seiten rechtmäßig zu gelten habe. In der frühen Moderne dann wurde das Recht im Krieg vertraglich präzisiert und verschärft.

Nach modernem Völkerrecht ist der Angriffskrieg (also nur von einer Seite) grundsätzlich geächtet und damit das Recht zum Krieg außer Kraft gesetzt; legitim sind allein von den Vereinten Nationen mandatierte „militärische Sanktionen“ zum Zweck der Friedenssicherung. Seit 1990 kam es jedoch im Zusammenhang mit humanitären Interventionen zu einer neuen Diskussion um die Möglichkeit von „gerechten Kriegen“.

Quelle: Seite „Gerechter Krieg“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie.
URL:https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gerechter_Krieg&oldid=221393881 )
Bibliografische Angaben für „Gerechter Krieg“
Seitentitel: Gerechter Krieg
Herausgeber: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie.
Autor(en): Wikipedia-Autoren, siehe Versionsgeschichte
Datum der letzten Bearbeitung: 22. März 2022, 11:47 UTC
Versions-ID der Seite: 221393881
Permanentlink: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gerechter_Krieg&oldid=221393881

 

 Hand  zurück zur Startseite